Gemäß dem Gesetz über Evidenz des Gelderlöses ist der Verkäufer verpfichtet dem Käufer die Quittung ausstellen. Er hat auch die Pflicht das Einkommen bei dem Steurverwalter online eintragen. Im Falle des technischen Problem hat der Verkäufer die gesetzliche Frist 48 Stunden das Einkommen zu eintragen.